Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer (Stichtag 01. Januar 2022) können Sie ab dem 01. Juli 2022 unter www.grundsteuer-bw.de einsehen.
Verschiedene Anlässe erfordern genaue Kenntnisse über den Wert eines Grundstücks oder einer Immobilie.
Erbauseinandersetzung
Verkauf bzw. Kauf
Auseinandersetzung im Rahmen einer Ehescheidung
Vermögensorientierung
Steuererklärung
Wertermittlungen von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrecht) werden auf Antrag durch den Gutachterausschuss erstellt.
Die zur Wertermittlung erforderlichen Daten wie z.B. Bodenrichtwerte, Vergleichspreise, Liegenschaftszinssätze und Sachwertfaktoren erhält der Gutachterausschuss aus der Auswertung der Kaufpreissammlung. Zur Erfüllung dieser Aufgaben bedient sich der Gutachterausschuss einer Geschäftsstelle.
Ein weiteres Ziel der Auswertung der Kaufpreissammlung ist, den Grundstücksmarkt einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Marktinformationen sach- und fachgerecht darzustellen.
Wesentliche gesetzliche Grundlagen sind in den Paragraphen 192 bis 199 des Baugesetzbuches und in der Gutachterausschussverordnung von Baden-Württemberg enthalten. Die Verfahren zur Wertermittlung von Grundstücken regelt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
1.1 Dienstleistungen der Geschäftsstelle
Mündliche und schriftliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten
Auskünfte und Beratung zu Grundstückswerten
Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Qualifizierter Mietspiegel
Die Kommunen Schwäbisch Gmünd, Lorch, Mutlangen und Waldstetten, sowie die Mitgliedskommunen des Gemeindeverwaltungsverbands Leintal - Frickenhofer Höhe und die Verwaltungsgemeinschaft Rosenstein haben in enger Kooperation auf der Grundlage einer repräsentativen Umfrage einen gemeinsamen Mietspiegel erstellt.